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Beitragsordnung Pferdeengel-Wir für Pferde e.V vom 18.5.2021

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§1 Allgemeines

Grundlage der Beitragsordnung ist die Satzung in der Fassung vom 14.3.2021. Beitragspflicht besteht für alle Mitglieder gemäß § 6 der Satzung. Die Mittel für die Verwirklichung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins sollen durch Beiträge und sonstige Zuwendungen aufgebracht werden. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Rechenschaft über die Verwendung der Beiträge wird auf der Mitgliederversammlung abgegeben. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder anders geartete Leistungen. Mitglieder, die dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.

 

§2 Höhe der Mitgliedsbeiträge

Der Mindes-Jahrestbeitrag für eine voll geschäftsfähige, natürliche oder juristische Person beträgt 25,- Euro pro Kalenderjahr. Jedem Mitglied steht es frei, seinen Jahresbeitrag, soweit er über dem Mindest-Jahresbeitrag liegt, selbst zu bestimmen.

 

§3 Beitragsermäßigung und Freistellung von der Beitragspflicht

1) In sozialen Härtefällen kann ein schriftlicher Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Die Beitragsermäßigungen gelten jeweils für ein Kalenderjahr. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

2) Bei Vereinseintritt bis zum 31.3. des Jahres ist der volle, danach der monatlich anteilige Beitrag zu zahlen.

3) Der Austritt aus dem Verein ist nach §4 der Satzung nur zum Ende Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand spätestens bis zum 30. September schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, ist für das Folgejahr der Mindestbeitrag zu zahlen.

 

§4 Fälligkeit/ Zahlungmodalitäten

1) Der Jahresbeitrag muss bis zum 31.3. jedes Kalenderjahres auf das Konto von Pferdeengel-Wir für Pferde e.V. überwiesen werden.

Die Bankverbindung bei der Skatbank lautet:

Pferdeengel-Wir für Pferde e.V.

IBAN: DE81 8306 5408 0004 2829 81

BIC: GENO DEF1 SLR

 

2) Monatliche Zahlungsweise ist nicht vorgesehen, kann aber auf Antrag nach §3 (1) eingerichtet werden.

 

§4 Gültigkeit der Beitragsordnung

Die Beitragsordnung gilt ab dem Tage der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.

 

Retschow, den 18.5.2021

 

Der Vorstand

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